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BeitragVerfasst: 20. Jan 2026 05:23 
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schön die Cagiva .
Das Blech / Lappen kannst ja lassen,schreib ein paar technische Leistungs-Daten drauf ,
dann weiß der Überholte auch warum. ;)

Duck und weg. :D


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BeitragVerfasst: 20. Jan 2026 12:37 
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Aspes Kalle hat geschrieben:
Tja, die Tacho Frage kommt in allen Foren immer wieder hoch, vor allem das der beleuchtet sein müsste.

Ich denke jeder TÜV Jungprüfer wird das so haben wollen. Denen kannst du auch nicht mit dem Hinweis kommen, dass eine 80er das damals auch nie hatte. Oder das Motorräder bis BJ 1988 überhaupt kein Bremslicht brauchen.

Hast du jedoch einen „erfahreneren“ Prüfer (evtl. noch mit Motorsporthintergrund) ist das alles entspannter. So was klärt man vor einem Besuch, schickt Bilder und Unterlagen und klärt das ohne Zeitnot vorher.

Ich habe mit offenen Karten gespielt und gesagt, brauche die §21 und §23, für 07er Kennzeichen und das ich das Teil bei Klassikveranstaltungen einsetzen will.

Da merkt man schnell ob der Prüfer mit alten Maschinen umgehen will oder nicht. Wenn nicht, ab zu ner anderen Prüfstelle.


Kalle


Jaja...die TÜV-Prüfer
Wenn du mir mal das gewählte Erstzulassungsdatum und die eingetragene Höchstgeschwindigkeit durchgibst könnte ich ggf.was dazu beitragen.
Gruß Dirk


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BeitragVerfasst: 20. Jan 2026 16:22 
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Gruß
Kalle

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BeitragVerfasst: 27. Jan 2026 22:15 
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Moin Gemeinde!
Hiermit möchte ich versuchen ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen rund um das Thema Beleuchtung Tacho (Geschwindigkeitsmesser), Bremslicht, Fernlicht, Blinker (oder richtiger als Fahrtrichtungsanzeiger FRA benannt) und als Zusatz noch was zu Rückspiegeln. Aber eins vorweg! Auch ich bin nicht allwissend und fehlerfrei. Denke aber das meine jahrelange Tätigkeit als Kfz-Elektriker und Kfz-Meister und meine Ausbildung zum TÜVler mir dabei helfen wird sowie mein Herz für unsere Moped`s. Ich werde mich auch nicht stur an den „Vorschriftentext“ halten sondern diesen vielmehr zitieren und kommentieren damit es einfach verständlicher wird.
Wichtig auch zu beachten das ich hier von Krafträdern (ja auch unsere Moped`s sind das bzw. Kraftfahrzeuge) die so grob in den 80er Jahren in Deutschland mit nationaler Betriebserlaubnis nach der altehrwürdigen Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) in den Verkehr gekommen sind. Das Baujahr bzw. das Zulassungsdatum ist von großer Bedeutung, da sich die Vorschriften ständig geändert haben. Daher kann das hier nur ein grober Anhalt sein der aber sicher eine große Masse unserer Moped`s abdecken wird.
Fangen wir mal mit leichten Sachen an….

Rückspiegel §56 STVZO und EWG Richtlinien

Hier gilt eigentlich nur folgendes: bis 100kmh ein Rückspiegel, über 100kmh zwei Rückspiegel
Spiegelfläche mind. 60cm/2 groß (Bierdeckelgröße) , Anbringung so das ein gutes Sichtfeld nach hinten besteht und möglichst bauartgenehmigt (Prüfzeichen). Möglichst keine Sonderformen wie z.B. Eisernes Kreuz (wird ja gerne von Chopperfahrern bevorzugt, welche ja auch unter uns weilen)

Bremslicht §53

Erforderlich ab EZ 1.1.88 und bbH schneller 50kmh. Damals reichte es wenn über Schalter Hinterradbremse ausgelöst wurde. Nachträglicher Einbau erlaubt.

Fahrtrichtungsanzeiger §54 STVZO

Hier nur eine Anmerkung für die „Großen“ (beispielhaft Kalles 125er Cagiva) Thema „Ochsenaugen“
Nach vorn und hinten wirkende FRA an den Lenkerenden waren nur zulässig bis EZ 1.1.87. Danach mußten zusätzlich zwei hintere angebracht werden. Für Abnahmen zwingend erforderlich! Einschaltkontrolle sinnfällig über Schalterstellung, Kontrolllampen oder akustisch (Summer)
Für die Kleinen ist das nicht erforderlich!

Etwas zum Fernlicht §50

Gefordert wurde folgende Ausleuchtung der Straße (mit Fernlicht):
(5) Die Scheinwerfer müssen bei Dunkelheit die Fahrbahn so beleuchten (Fernlicht), dass die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 100 m in der Längsachse des Fahrzeugs in Höhe der Scheinwerfermitten mindestens beträgt
1. 0,25 lx bei Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 100 cm3,
2. 0,50 lx bei Krafträdern mit einem Hubraum über 100 cm3
Das ganze muss sinnfällig an einer blauen Kontrollleuchte oder der Schalterstellung erkennbar sein!
Für uns mit Mofa, Moped oder Mokick gilt folgendes:
Die Absätze 2 bis 6 gelten nicht für Mofas. Diese Fahrzeuge müssen mit einem Scheinwerfer für Dauerabblendlicht ausgerüstet sein, dessen Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor dem Scheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber nicht mehr als 1 lx beträgt. Der Scheinwerfer muss am Fahrzeug einstellbar und so befestigt sein, dass er sich nicht unbeabsichtigt verstellen kann. Die Nennleistung der Glühlampe im Scheinwerfer muss 15 W betragen. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch für Kleinkrafträder und andere Fahrräder mit Hilfsmotor, wenn eine ausreichende elektrische Energieversorgung der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen nur bei Verwendung von Scheinwerfern für Dauerabblendlicht nach den Sätzen 2 und 4 sichergestellt ist.
Speziell zum Thema Fahrlicht/Fernlicht gibt es unzählige Vorschriften. Hier ist wie bereits erwähnt das Baujahr bzw. das EZ (Erstzulassung Datum) auch von großer Bedeutung.
Vielleicht noch eine Anmerkung zum Thema „Schutzgitter“. Immer ein großer Streitpunkt. Legal wird das Ganze nur mit einer ABE(Allgemeine Betriebserlaubnis) oder TG (Teilegutachten). Mein Tipp: Möglichst bei Abnahmen oder Hauptuntersuchungen unterm Helm verstecken….


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BeitragVerfasst: 27. Jan 2026 22:17 
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Und dann kommen wir schon zum Highlight….
Geschwindigkeitsmesser §57 (im Volksmund auch Tacho genannt)

Kraftfahrzeuge müssen mit einem im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegenden Geschwindigkeitsmessgerät ausgerüstet sein. Dies gilt nicht für
1.mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h sowie
2.mit Fahrtschreiber oder Kontrollgerät (§ 57a) ausgerüstete Kraftfahrzeuge, wenn die Geschwindigkeitsanzeige im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegt.
(2) Bei Geschwindigkeitsmessgeräten muss die Geschwindigkeit in Kilometer je Stunde angezeigt werden. Das Geschwindigkeitsmessgerät muss den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
(3) Das Geschwindigkeitsmessgerät darf mit einem Wegstreckenzähler verbunden sein, der die zurückgelegte Strecke in Kilometern anzeigt. Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke ± 4 Prozent abweichen.

Eigentlich ist doch jetzt alles geklärt, oder? Wo steht denn hier was von Tachobeleuchtung? Tja,der Teufel steckt im Detail. ….muss den im Anhang dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
Da muss man erstmal Einsicht in alte Ausführungen der STVZO haben und zweitens tatsächlich schon über Europäische Vorschriften stolpern. Nämlich die 75/443EWG. Der Rat der Europäischen Gemeinschaften hat sich tatsächlich schon am 26.Juni 1975 darüber Gedanken gemacht. Und da heißt es unter Punkt 4.1:
Die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers muss sich im direkten Sichtfeld des Fahrers befinden, und der Anzeigewert muss sowohl bei Tag und Nacht eindeutig erkennbar/ablesbar sein.
Und nun…..doch beleuchtet und im direkten Sichtfeld des Fahrers (pardon heute heißt es ja m/w/d).
Das Tauchrohr einer Telegabel liegt bestimmt nicht im direkten Sichtfeld. Und eine zweiadrige Stromleitung darunter zuführen ist auch nicht so zielführend. Spätestens jetzt ist hier für den jungen TÜVler Schluss mit lustig und er wird das fordern. ABER: Es gibt da ja noch den §72 in unserer besagten alten STVZO. Da geht es um Übergangsbestimmungen. Und da heiß es:
Erläuterung zu § 72:
§ 57 Abs 1 Satz 1 (Geschwindigkeitsmessgerät und Wegstreckenzähler) ist nicht auf die vor dem 1. Januar 1989 erstmals in den Verkehr gekommenen Mofas anzuwenden.
§ 57 Abs 2 Satz 2 (Geschwindigkeitsmessgerät nach der Richtlinie 75/443/EWG)
ist spätestens ab 1. Januar 1991 auf die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Kraftfahrzeuge anzuwenden. Für Kraftfahrzeuge, die vor dem 1. Januar 1991 erstmals in den Verkehr gekommen sind, ist § 57 in der vor dem 1. August 1990 geltenden Fassung anzuwenden.
Heißt also für unsere 80er Jahre Moped`s …genau, keine Tachobeleuchtung erforderlich. Soweit die STVZO. Aber es gibt ja noch die STVO (Straßenverkehr Ordnung). Und die verlangt in Kurzform von uns was? Der Fahrzeugführer muss unter allen Umständen seine Geschwindigkeit anpassen können an bestehende Vorschriften (z.B innerorts 50kmh, Tempolimit 30 usw). Auf Klassikveranstaltungen sicher alles kein Problem (wird ja so auch praktiziert). Aber wenn das Treffen mit Gleichgesinnten im Dorfkrug mal wieder länger gedauert hat und plötzlich und unerwartet die Dunkelheit eingebrochen ist? Kein Licht am Tacho, sonstige Beleuchtung ggf. schwach. Die Rennleitung wird`s freuen, Aber ggf. lenken diese Auffälligkeiten von den 1,2 Dorfkrug-Promille ab. Hoffen wir es mal….
Möge jeder sich darüber mal Gedanken machen. Bin für Fragen, Kritik oder Dorfkrug-Einladungen immer offen und gebe Kalle in einer Sache auf jedenfall Recht. Es ist immer besser vorher mit den TÜVlern zu sprechen. Man erkennt dann auch sofort ob derjenige Interesse an unseren Moped`s hat und gewisse Affinitäten bestehen. Und um ein wenig meine jungen Kollegen zu entlasten…. Die haben nicht so eine tolle Zeit erlebt in den 80er Jahren wie wir mit Aspes, Kreidler, Zündapp usw. Woher soll es also kommen?
Fahrt doch heute mal mit einem Käfer in eine VW-Werkstatt und fragt einen Mechatroniker, ob er mal den Schließwinkel überprüfen könnte.--- In diesem Sinne. Ich hoffe es hilft euch ein wenig und war nicht zu trocken. Bleibt mir gewogen.
Gruß Testi-Dirk
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BeitragVerfasst: Gestern 09:59 
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Ganz schön kompliziert würde ich mal sagen.
Da wird es einem schon Angst beim lesen von den ganzen Vorschriften.
Typisch Deutsch würde ich sagen.
Es gibt zum Glück auch noch normale Tüv`ler.

_________________
Gruß


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BeitragVerfasst: Gestern 13:22 
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Moin Gemeinde.

Das Thema Rückspiegel scheint ja viele zu interessieren. Daher noch eine kurze Ergänzung:

-Ganz alte Krafträder brauchten/brauchen nur einen Rückspiegel (sinnigerweise links angebracht)
-ab EZ 1.7.88 bis 31.7.90 bis 80kmh 1 Spiegel über 80kmh 2 Spiegel
-ab EZ 1.8.90 dann die 100er Geschichte
-ab EZ 1.4.00 dann generell zwei Spiegel

Freue mich auf weitere Anfragen. Gruß Dirk


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